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Was tun im medizinischen Notfall ?

Wichtige Kontakte für den Notfall in Portugal

Wenn Sie in Portugal in ein Krankenhaus gehen, sollten Sie wissen, ob es eine öffentliches oder privates Krankenhaus ist

Neben dem öffentlichen Gesundheitswesen gibt es in Portugal eine zusätzliche Gesundheitsversorgung in privaten Krankenhäuser und Arztpraxen. Sie sind besser organisiert und ausgestattet als das öffentliche Gesundheitssystem. Die Wartezeiten sind kürzer. 

Die Kosten für eine Behandlung in privaten Einrichtungen liegen allerdings um ein vielfaches darüber. Das ist wichtig für ausländische Patienten, die eine späterer Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse beantragen wollen. 

Medizinischer Notfall in Portugal - das müssen Sie wissen

Der Krankenhausnotdienst in einem öffentlichen Krankenhaus oder Gesundheitszentrum kann nur in Anspruch genommen werden in ernste Situationen. Um den kostenlosen Zugang zu Gesundheitsdiensten zu erhalten, müssen die Bürger der Europäischen Union, die nicht in Portugal ansässig sind, Ihren Reisepass oder Personalausweis vorlegen und die Europäische Krankenversicherungskarte ( s.u)

WICHTIG >>> Der durch die Europäische Krankenversicherungskarte abgedeckte Bereich umfasst nur Leistungen für die unmittelbar erforderliche medizinische Versorgung (zum Beispiel Beinbruch, kranker Zahn, Virusinfektion und ähnliche Notfälle) oder für die fortlaufende Versorgung bei chronischen Erkrankungen wie Diabetes.


Privat Krankenversicherte 

Wichtig, damit Sie keine bösen Überraschungen erleben  

Wer in Deutschland privat versichert ist, bleibt auch in Portugal Privatpatient, daran ändert auch das staatlich finanzierte Gesundheitssystem nichts. Klären Sie daher grundsätzlich vor Ihren Reisen mit Ihrer privaten Krankenkasse ob und in welcher Höhe Ihre Versicherung die Kosten decken wird. (In EU Staaten bzw. weltweit)


Wer plant, im Ausland behandelt zu werden, kann dies auf unterschiedliche Weise abrechnen. Holt man vor der Behandlung keine Genehmigung von der Krankenkasse ein, gilt das Kostenerstattungsverfahren. Dabei müssen Versicherte zunächst für alle Kosten in Vorleistung treten. Erst nach Abschluss der Behandlung und bei Vorlage der Rechnung über die erbrachten Leistungen erstattet die Krankenkasse die Kosten - allerdings nur bis zu dem Betrag, der bei entsprechender Behandlung auch im Inland fällig gewesen wäre. Von ihrem Zuschuss behält die Krankenkasse automatisch einen Anteil für den erhöhten Verwaltungsaufwand ein.

Behandlung in öffentlichen medizinischen Einrichtungen mit der Europäischen Krankenversicherungskarte 


europäischen Krankenversicherungskarte
europäischen Krankenversicherungskarte

Was ist die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) ?

Sie ist ein europaweiter Versicherungsschutz für gesetzlich Versicherte auf Reisen


Wo bekomme ich die Europäische Krankenversicherungskarte?

Um eine europäische Krankenversicherungskarte zu beantragen, müssen Sie sich Ihre Krankenkasse in Ihrem Heimatland wenden.  


Die Vorlage der Europäischen Krankenversicherungs-karte genügt, um sich im europäischen Ausland bei einem Unfall oder einer akuten Erkrankung medizinisch behandeln zu lassen. Dann besteht ein Anspruch auf die Leistungen, die sich während des Aufenthalts im Gebiet eines anderen EU-Mitgliedstaates als medizinisch notwendig erweisen. Die anfallenden Kosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse des Patienten erstattet.

WICHTIG >>> Der durch die Europäische Krankenversicherungskarte abgedeckte Bereich umfasst nur Leistungen für die unmittelbar erforderliche medizinische Versorgung (zum Beispiel Beinbruch, kranker Zahn, Virusinfektion und ähnliche Notfälle) oder für die fortlaufende Versorgung bei chronischen Erkrankungen wie Diabetes.

Die Europäische Krankenversicherungskarte  ist in folgenden Ländern gültig: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern sowie Großbritannien.

KARTE ZUHAUSE VERGESSEN ! ? - Wer seine EHIC zuhause vergessen hat, muss sich zügig an seine Krankenkasse in Deutschland wenden und dort eine "Provisorische Ersatzbescheinigung die Europäische Krankenversicherungskarte (PEB)" anfordern. Diese Ersatzbescheinigung kann auch kurzfristig per Fax oder E-Mail verschickt werden. Die PEB legt der Patient dann beim behandelnden Arzt im Gastland vor.


Bestätigung der Kostenübernahme für eine geplante Behandlung im EU-Ausland

Mit dem Formular E 112 bescheinigt eine gesetzliche Krankenkasse die Bereitschaft zur Übernahme der Kosten für eine geplante ärztliche oder zahnärztliche Behandlung im Ausland. Während die gesetzliche Krankenversicherung früher vor allem gesundheitliche Notfälle bei Kurzaufenthalten im EU-Ausland abdeckte, können Versicherte nun auch geplante Behandlungen im Ausland vornehmen lassen.

Hier können Sie sich das Formular herunterladen

"  Bestätigung der Kostenübernahme für eine geplante Behandlung im EU-Ausland"  

  →  https://www.krankenkassen.de/ausland/eformulare/


Auch wenn eine vorherige Genehmigung durch die Krankenkassen nicht mehr in allen Fällen erforderlich ist, sollten Patienten stets vor Behandlungsbeginn Rücksprache mit ihrer Krankenkasse halten. Geplante Behandlungen im EU-Ausland haben den Vorteil, Lücken in der Gesundheitsversorgung des eigenen Landes zu schließen. Wenn eine notwendige medizinische Behandlung im eigenen Land nicht rechtzeitig möglich ist, muss die Krankenkasse der geplanten Behandlung im Ausland zustimmen.

Die Krankenversicherung des Heimatlandes bleibt für die Abrechnung der Kosten von Gesundheitsleistungen der richtige Ansprechpartner. Die eigene Krankenkasse bestätigt mit dem Formular E 112 ihre Bereitschaft zur Kostenübernahme. Allerdings muss die eigene Krankenkasse nicht die Kosten für jede Form der Gesundheitsversorgung im Ausland übernehmen. Keine Krankenkasse wird unbegründeten Kostenmehraufwand erstatten.

Wichtig: Während die Krankenkassen einiger Mitgliedstaaten E-Formulare verwenden, haben andere bereits auf das Format der Portablen Dokumente umgestellt. Beide Formen der Bestätigung sind ausreichend.( Quelle: https://www.krankenkassen.de)