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Die Europäische Krankenversicherungskarte

Die Europäische Krankenversicherungskarte ermöglicht es Ihnen, medizinische Leistungen in Anspruch zu nehmen, die Sie während eines temporären Aufenthalts in einem der 27 EU-Länder sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz benötigen. Diese Leistungen werden unter denselben Bedingungen und Kosten (teilweise kostenlos) angeboten wie die Versicherten des jeweiligen Landes. Die Karte gilt auch für Leistungen im Zusammenhang mit chronischen oder bestehenden Krankheiten sowie Schwangerschaft und Geburt. Sie wird von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung ausgestellt.

Wer kann eine Europäische Krankenversicherungskarte erhalten? 

Um eine Karte zu beantragen, muss man entweder Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaates sein oder der rechtmäßige Wohnsitz in der EU haben.  Jedes Familienmitglied sollte über seine/ihre eigene Karte verfügen. Mit der Krankenversicherungskarte kann man sich in jedem EU-Land, Island, Liechtenstein, Norwegen und in der Schweiz medizinisch behandeln lassen - unabhängig davon, ob es sich um ambulante oder stationäre Behandlung handelt.

Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card - EHIC) können GESETZLICH Krankenversicherte europaweit medizinische Leistungen erhalten. Die Karte gilt in allen Ländern der EU sowie einigen weiteren europäischen Staaten. Wer in Deutschland gesetzlich versichert ist, muss die Europäische Krankenversicherungskarte nicht beantragen. Sie ist automatisch auf der Rückseite der Versichertenkarte aufgedruckt.

Die Europäische Krankenversicherungskarte EHIC hat europaweit einheitliche Merkmale, wie zum Beispiel das EU-Emblem und die Anordnung der Textfelder. Damit ist garantiert, dass die Karte in allen europäischen Mitgliedstaaten erkannt und angewandt werden kann. Innerhalb der EU ersetzt sie den früher notwendigen Auslandskrankenkschein. Der Versicherte erhält damit eine Behandlung durch das öffentliche System (Krankenhäuser und Ärzte) in anderen EU-Ländern. Die Europäische Krankenversicherungskarte gilt aber nicht für Gesundheitsdienstleister aus dem privaten Sektor.

Behandlung mit der Europäischen Krankenversicherungskarte 


Die Vorlage der Europäischen Krankenversicherungs-karte genügt, um sich im europäischen Ausland bei einem Unfall oder einer akuten Erkrankung medizinisch behandeln zu lassen. Dann besteht ein Anspruch auf die Leistungen, die sich während des Aufenthalts im Gebiet eines anderen EU-Mitgliedstaates als medizinisch notwendig erweisen. Die anfallenden Kosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse des Patienten erstattet.

Doch Vorsicht: Wenn Versicherte sich aus bestimmten Gründen bewusst für eine Behandlung im Ausland entscheiden, müssen sie mit der Krankenkasse zuvor klären, ob die Kosten übernommen werden. Dies gilt auch für chronische Erkrankungen, wenn die Krankheit eine besondere medizinische Überwachung notwendig macht und den Einsatz besonderer Techniken oder Geräte erfordert (zum Beispiel bei Dialysebehandlungen). 

WICHTIG >>> Der durch die Europäische Krankenversicherungskarte abgedeckte Bereich umfasst nur Leistungen für die unmittelbar erforderliche medizinische Versorgung (zum Beispiel Beinbruch, kranker Zahn, Virusinfektion und ähnliche Notfälle) oder für die fortlaufende Versorgung bei chronischen Erkrankungen wie Diabetes.

Die Europäische Krankenversicherungskarte  ist in folgenden Ländern gültig: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern sowie Großbritannien.

KARTE ZUHAUSE VERGESSEN ! ? - Wer seine EHIC zuhause vergessen hat, muss sich zügig an seine Krankenkasse in Deutschland wenden und dort eine "Provisorische Ersatzbescheinigung die Europäische Krankenversicherungskarte (PEB)" anfordern. Diese Ersatzbescheinigung kann auch kurzfristig per Fax oder E-Mail verschickt werden. Die PEB legt der Patient dann beim behandelnden Arzt im Gastland vor.

Kostenübernahme der medizinischen Behandlung 


Die Europäische Krankenversicherungskarte

Wenn eine Person in einem anderen EU-Land einen Unfall hat oder krank wird, hat sie mit der europäischen Krankenversicherungskarte das Anrecht auf medizinisch notwendige Sachleistungen unter Berücksichtigung der Art der Leistungen und der voraussichtlichen Aufenthaltsdauer. Es besteht kein Anspruch auf Leistungen, wenn die Person nur wegen der Behandlung in das andere EU-Land gefahren ist. Mit der Karte kann die kranke Person direkt zum Arzt gehen, dieser muss die europäische Krankenversicherungskarte wie eine nationale Bescheinigung anerkennen. Eine mögliche Kostenbeteiligung richtet sich nach den Vorschriften des Landes, wo die Person behandelt wird und muss gegebenenfalls direkt vor Ort bezahlt werden. ( Quelle: https://www.krankenkassen.de)


Bestätigung der Kostenübernahme für eine geplante Behandlung im EU-Ausland

Mit dem Formular E 112 bescheinigt eine gesetzliche Krankenkasse die Bereitschaft zur Übernahme der Kosten für eine geplante ärztliche oder zahnärztliche Behandlung im Ausland. Während die gesetzliche Krankenversicherung früher vor allem gesundheitliche Notfälle bei Kurzaufenthalten im EU-Ausland abdeckte, können Versicherte nun auch geplante Behandlungen im Ausland vornehmen lassen.

Was sind die Vorteile der Europäischen Krankenversicherungskarte?

Die europäische Krankenversicherungskarte ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer besseren Gesundheitsversorgung der Bürgerinnen und Bürger in Europa.  Die notwendigen Daten für die Gewährung einer adäquaten medizinischen Leistung und zur Kostenerstattung im europäischen Ausland sind auf dieser Karte gespeichert. Dies ist gemäß dem europäischen Gemeinschaftsrecht. 

Durch den einheitlichen Zugang zu wichtigsten Daten des Patienten wird die Qualität der medizinischen Versorgung und die Behandlungssicherheit verbessert.

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* Bitte beachten Sie: Die Erstellung dieser Website zu Reisekrankheiten und medizinischer Behandlung in Portugal erfolgte mithilfe eines Arztes. Diese Seite wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Wir übernehmen jedoch keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Eine Haftung für Schäden, die durch die Nutzung der hier bereitgestellten Informationen entstehen, wird ausgeschlossen.