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Portugal KFZ Einfuhr

Wie man importierte Autos in Portugal legalisiert 

Hintergrund-Infos zum Thema Autoimport nach Portugal: 


! Es gibt eine Einfuhrsteuer für Fahrzeuge mit Auslandszulassung in Portugal!

Allgemeine Regelung

Zahlungspflicht: Personen, die ein Fahrzeug mit ausländischer Zulassung nach Portugal importieren, müssen grundsätzlich die Einfuhrsteuer (Imposto sobre Veículos, ISV) entrichten.

Befristete Steuerbefreiung: Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung, die sich während eines 12-Monats-Zeitraums für maximal 6 Monate in Portugal befinden, unterliegen nicht der Einfuhrsteuer

Aufenthaltsbeschränkung: 185-Tage-Regel: Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen dürfen sich nicht länger als 185 Tage innerhalb eines Kalenderjahres in Portugal aufhalten.


Randnotiz: Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs stellt fest, dass die bestehenden Steuerregelungen Portugals für importierte Gebrauchtfahrzeuge gegen die EU-Regeln zur Freizügigkeit von Waren verstoßen.  Portugal hat jedoch bislang keine Änderungen vorgenommen.

Befreiung von der Kraftfahrzeugimportsteuer beim Umzug nach Portugal


Wichtig:  Zu unterscheiden von der Einfuhrsteuer ist die jährlich zu entrichtende Kraftfahrzeugsteuer, die beim Finanzamt entrichtet wird.


Voraussetzungen für die (KFZ - Import) Steuerbefreiung:

Mindestalter: Antragsteller müssen mindestens 18 Jahre alt sein.


Einfuhr des Fahrzeugs: Das Fahrzeug muss im Zuge des Wohnsitzwechsels nach Portugal eingeführt (d.h. legalisiert und mit einem Kennzeichen versehen) worden sein.


Eigentum:  Der Antragsteller muss mindestens 6 Monate vor dem Wohnsitzwechsel nach Portugal Eigentümer des Fahrzeugs sein, gerechnet ab Ausstellung des Eigentumsnachweises (Fahrzeugbrief/"Besitzurkunde") oder ab Abschluss des Leasingvertrages.

Steuerliche Voraussetzungen: Das Fahrzeug muss im Herkunftsland oder einem vorigen Aufenthaltsland erworben und dort alle erforderlichen Steuern entrichtet worden sein, ohne dabei Steuervorteile beim Import nach Portugal genutzt zu haben.

Einschränkung auf ein Fahrzeug: Jede Person kann die Steuerbefreiung nur für ein Fahrzeug beantragen.



Die Zollbehörde (Alfândega) ist für die Erhebung der Einfuhrsteuer zuständig.

Antragsstellung für die KFZ Einfuhrsteuer Befreiung beim Umzug nach Portugal


WICHTIG:  Es empfiehlt sich auf jeden Fall einen spezialisierten Agenten (Despachante) zu kontaktieren, der professionelle Hilfestellung bei dem Einfuhr-Prozess leisten kann.


Zeitraum für den Antrag:

Innerhalb von zwölf Monaten nach dem Wohnsitzwechsel nach Portugal.

Ort der Antragstellung:

Der Antrag muss online über das Portal der Finanzbehörde gestellt werden.

Notwendige Dokumente und Anforderungen:

  • Zollfahrzeugerklärung (DAV / Declaração Aduaneira de Veículos)
  • Formular 1460.1 – Anfragen im Rahmen der Kfz-Steuergesetzgebung (ISV)
  • Fahrzeugbrief/"Besitzurkunde" des zu legalisierenden Fahrzeugs
  • Für die Ummeldung des Fahrzeugs sind die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II im Original notwendig. 
  • Personalausweis (oder Reisepass + Steuerkarte)
  • Offizielle Bescheinigung des Wohnsitzes aus dem Herkunftsland, aus der hervorgeht:
  • Registrierung im Einwohnerregister

Zusätzliche erforderliche Dokumente für die Fahrzeugregistrierung:

Konformitätsbescheinigung (Modell 9 des IMT)

Technisches Inspektionszertifikat (Modell 112), ausgestellt von einer technischen Inspektionsstelle (CITV)



Feste Kosten bei der Importierung

Kosten für die Neuanmeldung des Kennzeichens, Typ-B-Inspektion und neuer Fahrzeugregistrierung sind fix. Die Registrierung eines Autos kostet zwischen 50 € und 300 € je nach vorhandenen Dokumenten.

Anfallende Importsteuern

  • ISV: Steuer basierend auf Hubraum, Kraftstoffart und CO2-Emissionen, mit progressivem Rabatt je nach Alter des Fahrzeugs.
  • IUC: Jährliche Steuer basierend auf Hubraum und Emissionen, berechnet nach dem Datum der ersten Inbetriebnahme im Herkunftsland seit 2020.
  • IVA (Mehrwertsteuer): Nur auf neue Fahrzeuge anwendbar (weniger als 6 Monate oder unter 6.000 km Laufleistung).

IMT - Instituto da Mobilidade e dos Transportes

Kontaktinformationen der portugiesischen Zulassungsbehörde (IMT - Instituto da Mobilidade e dos Transportes)

Adresse: Avenida Elias Garcia, 103, 1050-098 Lisboa

Telefon: +351 210 488 488 (Call Center)

Fax: +351 217 973 777

E-Mail: imt@imt-ip.pt

Webseite: 

Außerbetriebsetzung von Kraftfahrzeugen vor Umzug nach Portugal 


Empfehlungen der Deutschen Botschaft in Portugal zum Thema KFZ


Ummeldung auf portugiesische Kennzeichen: Nach Wohnsitznahme in Portugal und bei dauerhaftem Aufenthalt muss das Fahrzeug auf ein portugiesisches Kennzeichen umgemeldet werden.


Vorgehensweise in Deutschland nach Ummeldung des Kfz:

Es gibt zwei Möglichkeiten:

1) Das Fahrzeug durch eine deutsche Zulassungsbehörde vor der Überführung außer Betrieb zu setzen oder auf ein Ausfuhrkennzeichen anzumelden. Dies erspart die Abmeldung in Deutschland nach erfolgter Anmeldung in Portugal. Gültigkeitsdauer des Ausfuhrkennzeichens:  Die Anmeldung in Portugal kann mehrere Wochen bis Monate dauern; daher sollte das Ausfuhrkennzeichen ausreichend lang gelten.

2) Fahrzeugüberführung mit deutschem Standardkennzeichen: Eine Überführung des Fahrzeugs mit einem "normalen" Kennzeichen erfordert keine vorherige Außerbetriebsetzung für die Anmeldung in Portugal.



Abmeldung  der KFZ in der BRD: 

Die Informierung des Kraftfahrt-Bundesamtes über die Ummeldung erfolgt in der Regel automatisch zwischen den nationalen Verkehrsbehörden.

Empfehlung zur Abmeldung in Deutschland:  

  • Aufgrund von Verzögerungen in der Unterrichtung wird empfohlen, das Fahrzeug nach portugiesischer Anmeldung zusätzlich in Deutschland abzumelden.
  • Um Steuerforderungen oder Überzahlungen zu vermeiden, sollten die Kennzeichen und Kopien der Zulassungsbescheinigungen zusammen mit der neuen portugiesischen Zulassung an die deutsche Zulassungsbehörde zur Abmeldung gesendet werden.

 Fahrzeuge mit Ausfuhrkennzeichen

  • Eine Abmeldung in Deutschland ist nicht erforderlich, wenn das Fahrzeug bereits auf ein Ausfuhrkennzeichen gemeldet war.
  • Auskünfte aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR)

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