de

Einreise Portugal

Portugal Einreisebestimmungen 

Notwendige Reisedokumente für deutsche und EU Staatsbürger (inkl. Schweiz)

Für einen touristischen Aufenthalt bis zu 3 Monaten genügt der Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Reisepass, vorläufiger Reisepass oder Kinderreisepass. 

Bitte beachten: Der nationale Führerschein ist kein gültiges Reisedokument. 


Sonderfall → abgelaufener Personalausweis oder Pass

 In einigen EU-Ländern werden Ausweise anerkannt, die nicht länger als 1 Jahr abgelaufen sind. Dies gilt für touristische Aufenthalte bis zu 3 Monaten in Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Schweiz und Slowenien. Spanien und Portugal erkennen ebenfalls diese abgelaufenen Dokumente an. Aber aufgrund es sind jedoch keine Flugreisen möglich.

Besondere Bestimmungen für die Reise von unbegleiteten Kinder und Jugendliche und weitere Themen (z.B. Ersatzausweise bei Verlust)  sind sehr gut auf folgender Seite des ADAC aufgelistet:  https://www.adac.de/reise-freizeit/reiseplanung/reiseziele/portugal/uebersicht/einreise-zoll/

Portugal Einreise mit Hund und anderen Tieren

  • Erforderlich ist wie in allen EU Staaten der EU-Heimtierausweis. 
  • Im EU-Heimtierausweis muss die Kennzeichnung des Tieres durch Mikrochip eingetragen sein. 
  • Tollwut: Im EU-Heimtierausweis muss eine gültige Tollwutimpfung eingetragen sein. Beachte: bei der Erstimpfung müssen mindesten 21 Tage bis zur Einreise in Portugal vergangen sein.

Zollbestimmungen bei der Einreise nach Portugal

Die Mitnahme von Waren zum persönlichen Bedarf ist auch in Portugal durch die Bestimmungen der Europäischen Union geregelt. Details der EU Regelung siehe hier: LINK

Gebrauchsgüter:  Das mitgeführte Reisegepäck für den persönlichen Gebrauch unterliegt keinen Beschränkungen.

Mitnahme von Lebens- und Genussmittel:  Hier gelten die EU üblichen Regeln. Aktuelle Bestimmungen und Einzelheiten zur Einfuhr von Tabak und Alkohol entnehmen Sie bitte auf folgenden Link: 

https://www.adac.de/reise-freizeit/reiseplanung/reiseziele/portugal/uebersicht/einreise-zoll/ 


Mitnahme von Bargeld nach Portugal

Bei Reisen innerhalb der EU ist die Mitnahme von Bargeld in Höhe von 10 000 Euro oder mehr (oder des entsprechenden Geldwerts in einer anderen Währung) bei den Zollbehörden aller betreffenden Länder (bei der Ausreise-, Einreise- und Durchgangsländer) ggf. anzumelden. 


* Bitte beachten Sie: Die Informationen wurden nach besten Wissen und Gewissen zusammengetragen. Trotzdem kann es zu Veränderungen kommen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich bei dem Reiseveranstalter oder Fluggesellschaften nochmal vor Antritt Ihrer Reise zu aktuell geltenden Einreisebestimmungen nach Portugal zu erkundigen. 

Portugal Einreise mit Pkw

Als Tourist können Sie Ihr eigenes Fahrzeug für maximal 183 Tage in einem Zeitraum von 12 Monaten nach Portugal bringen. Sie dürfen Ihr Fahrzeug während dieser Zeit nicht für andere Zwecke als den Tourismus verwenden oder an andere Personen ausleihen. Wenn Sie länger bleiben möchten, müssen Sie bei der portugiesischen Zollbehörde beantragen, dass das Auto legal importiert wird. Sie werden bestraft, wenn Sie das Land ohne Ihr Auto verlassen.

Benzin und Diesel: Portugiesische Tankstellen liefern normalerweise vier Arten von Kraftstoff: bleifreies Superbenzin (95 Oktan), bleifreies Plusbenzin (Benzin mit 98 Oktan), Diesel und Premiumdiesel. Der Name jedes Kraftstoffs lautet wie folgt: Benzin =Gasolina und Diesel=Gasóleo . In Portugal haben Benzin und Diesel  sehr ähnliche Namen. Diese Ähnlichkeit kann leicht zu Verwirrung führen! Nur wenige Tankstellen bieten auch Autogas oder Erdgas an .

Portugal Einreisebestimmungen  - Gesundheit und Impfungen

Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen zwischen Portugal und Deutschland bzw. Österreich. Die Karte der Krankenversicherung bzw. die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger gilt für den EU/ EWR-Raum d.h. auch in Portugal. Bei Arzt- und Krankenhausbehandlungen muss die europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden. 

Die gesetzlichen Krankenkassen gewähren nur in staatlichen Krankenhäusern Versicherungsschutz. Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung ist deshalb zu empfehlen.  

Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport sollte dennoch in Betracht gezogen werden, vor allem wenn auf Krankentransportflüge, d.h. einen Rücktransport im Krankheitsfalle wert gelegt wird.

>>>>   Weitere Informationen zum Thema gesund im Urlaub erhalten Sie hier

Reise und Sicherheitshinweise für Portugal

Reise und Sicherheitshinweise des Auswärtiges Amt Deutschland

Reiseempfehlungen Portugal - Bundesministerium für internationale Angelegenheiten Österreich

Reiseempfehlungen für Portugal -Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA- Schweiz


* Wir übernehmen keine Gewähr und Haftung für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. 

Reiseerlebnisse entdecken und buchen